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   VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163   

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https://dejure.org/2016,58319
VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163 (https://dejure.org/2016,58319)
VG Regensburg, Entscheidung vom 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163 (https://dejure.org/2016,58319)
VG Regensburg, Entscheidung vom 25. August 2016 - RO 7 S 16.1163 (https://dejure.org/2016,58319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Errichtung einer Logistikhalle im Gewerbegebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 10.10.2002 - 26 ZB 99.3754
    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Insgesamt ergibt sich daraus, dass das Vorhaben, soweit an der westlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer mit dahinterliegender Auffüllung sowie eine Absturzsicherung in Form eines Geländers angebracht wird, nicht abstandsflächenpflichtig ist, aber in einem Gewerbegebiet auch das Maß des Zumutbaren im Hinblick auf Belichtung und Besonnung nicht verletzt (vgl. z.B. auch BayVGH, B.v. 10.10.2002 - Az. 26 ZB 99.3754 für eine 1, 85 m hohe Gartenmauer mit aufgesetztem Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 90 cm).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Während im ersteren Fall bereits das Fehlen der objektiven Befreiungsvoraussetzungen zu einer Verletzung von Nachbarrechten führt, stellt im letzteren Fall die unzutreffende Annahme des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen keinen unmittelbaren Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften dar, so dass ein Nachbarschutz hier nur im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986 - Az. 4 C 8.84 - juris).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen (vgl. § 23 BauNVO) haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion, sie haben in der Regel nur städtebaulichen Charakter (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98, BayVBl. 1999, 26; BayVGH, B.v. 21.11.2008 - 15 CS 08.2683- juris; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen (vgl. § 23 BauNVO) haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion, sie haben in der Regel nur städtebaulichen Charakter (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98, BayVBl. 1999, 26; BayVGH, B.v. 21.11.2008 - 15 CS 08.2683- juris; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris).
  • OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07

    Gebäudegleiche Wirkung von Stützmauer und Aufschüttung

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    So werden etwa bei einer Terrasse, die durch Aufschüttung (und Stützmauer) an der Grundstücksgrenze errichtet wird, zwar die Zwecke des Abstandsflächenrechts hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Brandschutz in der Regel nicht verletzt sein, wenn die Maßkriterien des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO eingehalten sind; jedoch kann eine solche Anlage den Wohnfrieden, dessen Gewährleistung ebenfalls Zweck des Abstandsflächenrechts ist, gefährden (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 Az. 14 CE 13.928 - juris, Thüringer OVG, U.v. 14.3.2012, Az. 1 KO 261/07 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn der angefochtene Bescheid rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 14 CE 13.928

    Nachbarantrag auf Untersagung der Errichtung einer Stützmauer mit Hinterfüllung

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    So werden etwa bei einer Terrasse, die durch Aufschüttung (und Stützmauer) an der Grundstücksgrenze errichtet wird, zwar die Zwecke des Abstandsflächenrechts hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Brandschutz in der Regel nicht verletzt sein, wenn die Maßkriterien des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO eingehalten sind; jedoch kann eine solche Anlage den Wohnfrieden, dessen Gewährleistung ebenfalls Zweck des Abstandsflächenrechts ist, gefährden (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 Az. 14 CE 13.928 - juris, Thüringer OVG, U.v. 14.3.2012, Az. 1 KO 261/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 S 629/12

    Gebot der Rücksichtnahme im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Der Gesetzgeber hat durch die Reduzierung der erforderlichen Abstandsfläche auf 0, 25 H in Gewerbegebieten unabhängig von einer Längenbeschränkung zum Ausdruck gebracht, dass hier erheblich mehr an verdichteter Bebauung zumutbar ist als in anderen Gebietsarten, die auch dem Wohnen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. VGH Mannheim, B.v. 24.5.2012 - Az. 3 S 629/12).
  • VGH Bayern, 21.11.2008 - 15 CS 08.2683

    Beschwerde; Nachbarklage gegen eine Garage; Befreiung von den Festsetzungen des

    Auszug aus VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163
    Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen (vgl. § 23 BauNVO) haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion, sie haben in der Regel nur städtebaulichen Charakter (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98, BayVBl. 1999, 26; BayVGH, B.v. 21.11.2008 - 15 CS 08.2683- juris; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris).
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